Informationen für Privatversicherte

Sie haben eine Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung und sind privat versichert?

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden.

Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in therapeutischen Praxen. Weitere Informationen zur GebüTh finden Sie online unter www.privatpreise.de.

Auch wir orientieren uns an der GebüTh. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,2 und 2,3. Wir haben aktuell den Multiplikator 1,2 - 1,4 als Grundlage unserer Preisgestaltung.

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. Wir möchten Sie dabei auch darauf hinweisen, dass wir mit den meisten unserer Leistungszeiten über den von den Krankenkassen vorgegebenen Zeitansätzen liegen. Wir erachten dies zur Sicherstellung eines wirkungsoptimierten Behandlungsverlaufs im Sinne aller unserer PatientInnen für unabdingbar. Bei uns steht Qualität, nicht Quantität im Vordergrund und Ihr Wohlergehen an erster Stelle!

Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Wir empfehlen daher, vor Behandlungsbeginn Kontakt mit Ihrem Kostenträger aufzunehmen, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären ist.

Vor Beginn der Behandlung in unserem Hause bitten wir Sie zudem, eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.

Die Allgemeinen Grundsätze (AGB) der Honorarabrechnung und weiterführende Informationen können Sie online unter www.privatpreise.de, im am Empfang ausliegenden „Leistungsverzeichnis der Physiotherapie Arping“, oder in der ausliegenden Broschüre „Patienten-Information zur GebüTh“ jederzeit nachlesen.

Wir bitten Sie höflich um Beachtung dieser Hinweise und stehen Ihnen für weitergehende Informationen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Therapie!

Kellen, den 01. Oktober 2022

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